Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobiles wirksam vereinbart.
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!

  1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
    Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Reisemobils. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Zwischen Vermieter und dem/den Mieter (n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-I BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
  2. Mindestalter, Führerschein, berechtigte Fahrer
    Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 21 Jahre. Der Führerschein der Klasse 3 gilt für alle Modelle. Führerscheinklasse B gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg und Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Mit Führerschein der Klasse B und C1 müssen mindestens ein Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustechen.
  3. Mietpreise, Versicherungen
    Als Mietpreise gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Mietpreisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt. Bei jeder Vermietung fällt eine einmalige Service-Pauschale an. 
    Servicepauschale pro Anmietung beträgt € 99,00
    Beinhaltet: Check-in mit eingehender Fahrzeugeinweisung, 1 Flasche Propangas 11 kg, Wasserschlauch, Erstausstattung Toilettenchemikalien, Kabeltrommel, CEE – Adapterstecker, Auffahrkeile, Warntafel, Warnwesten, Rücknahme und Aussenwäsche bei Rückkehr des Fahrzeuges bei normalen Verschmutzungen und das Fahrzeug ist betriebsbereit. 
    Der Mietpreis beinhaltet: Vollkaskoschutz mit einem Selbstbehalt von 2.000,00 € pro Schadensfall. Wartungsreparaturen (nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter) die während der Mietzeit anfallen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. Schutzbriefleistungen, 250 Freikilometer/Tag pro bezahltem Miettag gem. Mietvertrag. Reiserücktrittskostenversicherung, Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. 
    Mehr-km: 0,35 €.
    Das Frahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist, wie abgeholt, vollgetankt zurückzubringen, bei weniger Tankinhalt, wird die Nachbetankung in Rechnung gestellt.
    Die Tagespreise werden je angefangene Nacht berechnet.
    Die Mietpreise gelten stets ab Standort bis zur Rücknahme durch den Vermieter. Einwegmieten sind nicht möglich. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangene Stunde € 29,00 €, (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den doppelten Gesamiettagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeug-Übernahme geltend machten. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und der gesetzlichen vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten obliegt dem Mieter.
  4. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung
    Bei Zustandekommen des Mietvertrages ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 20 % zu leisten. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn fällig. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig: 
    Ab 61 Tage vor Mietbeginn 20% (Anzahlung) des Gesamtmietbetrages
    Von 60 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn 40 % des Gesamtmietbetrages
    Von 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtmietbetrages
    Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 90 % des Gesamtmietpreises
    Nichtabnahme des Reisemobiles gilt als Rücktritt
    Die dem Mieter bestätigte Reservierung kann von diesem bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 € pro Umbuchung berechnet. Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird immer von der ersten bestätigten Reservierung ausgehend berechnet. Spätere Umbuchungen sind, soweit überhaupt möglich, nur nach Rücktritt zu den Bedingungen unter Ziffer 4 und anschließender Neubuchung möglich.
  5. Zahlungsbedingungen, Kaution
    Alle genannten Preise enthalten die gültige MwSt. von der Zeit 19%. Die Kaution von € 1.200,00 muss bei Fahrzeugübernahme in bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte (abhängig von der Mietstation) hinterlegt werden. Bei Zahlung durch Kreditkarte werden 3% Gebühren fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und voraussichtlicher Mietpreis sofort fällig. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung durch den Vermieter zurück erstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet. Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen.
  6. Haftung, Vollkaskoschutz
    Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Zwischen den Vertragsparteien ist Haftungsfreistellung im Umfang einer Kfz-Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 2.000,00 (Vollkasko) je Schadensfall vereinbart. Im Umfang dieser Haftungsfreistellung haftet der Mieter für Schäden nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben. Der Mieter haftet gleichfalls für Schäden dann, wenn er die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters gem. Ziffer 8 nicht fristgemäß oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben an den Vermieter übergibt oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen, bei einem Unfall auf die Heranziehung der Polizei verzichtet oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadens beeinträchtigt wurden bzw. hat. Die Haftungsfreistellung bezieht sich nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt. Sie gilt nur für den Mietzeitraum. Für Verkehrs- und Ordnungsvergehen des Mieters und seiner Erfüllungsgehilfen haften diese selbst. Treffen den Vermieter Kosten und Gebühren wird er freigestellt. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Eine vereinbarte Haftungsfreistellung gem. Ziffer 6 bezieht sich auf Schäden dieser Art nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung bzw. Ausrüstungsgegenstände oder das Befahren von unwegsamen Geländer oder nicht öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen zurückzuführen sind. Die Teilnahme an Rennsportveranstaltungen oder Rallyes ist grundsätzlich verboten. Die Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer. Für den unberechtigten Nutzer des Fahrzeugs gilt die vertragliche Haftungsfreistellung nicht.
  7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot
    Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Übergabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
  8. Verhalten bei Unfällen 
    Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen weder mündlich noch schriftlich anerkannt werden. Er ist weiter verpflichtet, den Schaden dem Vermieter unverzüglich vorab anzuzeigen. Ferner hat er unverzüglich, unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig auszufüllen ist, den Vermieter vollständig zu informieren, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer sofort nachkommen kann.
  9. Reparaturen
    Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrsicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 6), von dem Vermieter erstattet. Schadensersatzansprüche für vor Vertragsabschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
  10. Verbotene Nutzung
    Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zu Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn dies nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung: für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehen Gelände, Straßen und Plätzen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
  11. Übergabe, Rücknahme
    Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch den Vermieter teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit dem Vermieter durchzuführen. Für die Einhaltung des Gesamtgewichts des Fahrzeuges ist der Mieter verantwortlich. Übergabe des Fahrzeuges ab Anmiettages von 14-17 Uhr; Rücknahme des Fahrzeuges am Rückgabetag bis 09-11 Uhr. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden. Vor der Rückgabe des Fahrzeuges muss dieses innen einwandfrei vom Mieter gereinigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, werden dem Mieter min. € 150,00 in Rechnung gestellt. Falls die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden den Mieter € 160,00 in Rechnung gestellt. Die Rücknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
  12. Ersatzfahrzeug
    Kann das gebuchte Fahrzeug vom Vermieter nicht bereitgestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter angenommen werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren oder Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters.
  13. Auslandsfahrten
    Auslandsfahrten innerhalb Westeuropas sind möglich. Osteuropäische und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
  14. Beschränkung der Haftung
    Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf dreimal den Tagesmietpreis begrenzt.
  15. Ausschlussfrist, Verjährung
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges bei dem Vermieter anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehnen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
  16. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
    Der Mieter ist einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten speichert. Ferner können E-Mail Adressen für Newsletter von Caravanium Reisemobile GmbH genutzt werden, sofern diese nicht explizit dies ausschließt. Der Vermieter darf diese Daten über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. Verlust gemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeuges, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.
  17. Gerichtsstand
    Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
  18. Schlussbestimmungen
    Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass Ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart. Der Anmietung eines Reisemobiles liegt ein Mietvertrag zugrunde und keine gebündelten Leistung (Reiseveranstaltung). Zusätzlich gilt unser Merkblatt Vermietung.
  19. GPS Ortung der Fahrzeuge
    Die Fahrzeuge des Vermieters sind mit einem GPS Ortungssystem ausgestattet.





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